Sicherheit beginnt mit einer guten Beratung. Gerne prüfen wir Ihre Haus- oder Wohnungseingangstür sowie Fenster und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, den Einbruchschutz wirtschaftlich und normgerecht zu verbessern.
- Investieren Sie in Sicherheit – mit staatlicher Unterstützung der KFW.
- einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren (RC2 oder höher)
- Sicherheitsbeschläge und Mehrfachverriegelungen
- Querriegel- und Zusatzschlösser
- einbruchhemmende Fenster und Fensternachrüstungen
- Garagentore und Nebeneingänge
- Rollläden und FenstergitterAlarm- und Gefahrenmeldeanlagen
- Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Viele Maßnahmen zum Einbruchschutz können über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ finanziert werden. Gefördert werden unter anderem:
- Der KfW-Kredit bietet eine Finanzierung von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der jeweils geltenden Förderbedingungen und verfügbarer Haushaltsmittel.
Wir beraten Sie gerne, welche Maßnahmen für Ihre Immobilie sinnvoll sind und welche technischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden müssen.
Die KfW fördert Sie als Privatperson - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind,
Mieter sind Empfehlung! Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/Evaluation-Altersgerecht-Umbauen.html
